Behörden
Als Mieter einer Wohnung hat man immer mal mit Behörden zu tun. Beispiele:
- An- und Ummeldung des Wohnsitzes
- Steuern
- Wohngeld
- Hartz-IV-Leistungen
- Wohnberechtigungsschein
- Zweitwohnungssteuer
Auch hier hilft der Mieterverein zu Hamburg seinen Mitgliedern.
Urteile und Tipps zum Thema Behörden
Anliegerbeiträge
Wenn Grundeigentümer für die Verbesserung von Straßen und Wegen vor ihren Grundstücken zahlen müssen, brauchen Mieter sich deswegen keine Sorgen zu machen: Die so genannten Anliegerbeiträge können nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Es kann weder ein Modernisierungszuschlag verlangt werden noch gehören die Anliegerbeiträge zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Arbeitslosengeld II
Über Fallstricke bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft informiert unser Merkblatt 22 „Hartz IV-Fallstricke“.
Merkblatt
Hartz IV
Wer im Rahmen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld kommunale Leistungen für die Kosten der Unterkunft erhält, muss eine Reihe von Spielregeln einhalten, da sonst die staatlichen Zahlungen gefährdet sind.
Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach zutreffendem Verständnis als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II als einmalige Beihilfe zu übernehmen (Sozialgericht Berlin, S 63 AS 1311/05, Urteil vom 2.8.2005).
Leben Partner noch nicht länger als ein Jahr zusammen, ist im Regelfall nicht vom Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II auszugehen (Landessozialgericht Hamburg, L 5 B 21/07 ER AS, Beschluss vom 8.2.2007).
Kaution – Sozialamt
Wurde die Kaution vom Sozialamt geleistet und der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an das Sozialamt abgetreten (Sicherheitsabtretung), so können die Mieter auf Rückzahlung der Kaution an das Sozialamt klagen (LG Hannover, 2 S 141/99, Urteil vom 10.6.1999).
Lärm
Beschwerden über den Gebrauch lärmender Geräte und Maschinen werden während der Dienstzeiten von den Wirtschafts- und Ordnungsämtern der Bezirke entgegengenommen. An die Polizei kann man sich ebenfalls wenden – auch außerhalb der üblichen Behörden-Dienstzeiten. Auch beim Umwelttelefon (34 35 36) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist man mit Hinweisen und Beschwerden an der richtigen Stelle.
Geht es um Baulärm und den Einsatz von Baumaschinen, so findet man tagsüber (7 bis 20 Uhr) beim Amt für Bauordnung und Hochbau ein offenes Ohr (428 40 3328 – Bauarbeiter-Schutztelefon), nachts bei der örtlich zuständigen Polizeirevierwache.
Ruhestörender Nachbarschaftslärm kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und fällt in den Bereich der Polizei, die man deshalb bei gravierenden Störungen zur Hilfe holen kann.
Mietwucher
Gegen Mietpreisüberhöhungen im Sinne von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz schreiten Behörden praktisch nicht mehr ein, nachdem der Bundesgerichtshof so hohe Anforderungen an den Tatbestand gestellt hat, dass die Vorschrift praktisch ins Leere läuft. Mietwucher wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Voraussetzung ist aber, dass beispielsweise eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit des Mieters ausgenutzt wurde, § 291 Strafgesetzbuch. Näheres finden Sie in unserem Merkblatt 17 „Wieviel Miete zahlen Sie?“.
Sozialhilfe
Wer im Rahmen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld kommunale Leistungen für die Kosten der Unterkunft erhält, muss eine Reihe von Spielregeln einhalten, da sonst die staatlichen Zahlungen gefährdet sind. Mehr dazu finden Sie auf Merkblatt 22 „Harz IV-Fallstricke“.
Sozialwohnung
Für öffentlich geförderten Wohnraum („Sozialwohnungen“) gibt es neben den Bestimmungen über die Wohnberechtigung („§5-Schein“) besondere Regeln für die Miethöhe. Wenn, insbesondere nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel, die Sozialbindung endet, ändert sich am Mietverhältnis nicht viel – außer der Miete. Es gelten dann nämlich andere Vorschriften über Mieterhöhungen. Näheres zum Übergang von der „Kostenmiete“ zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ lesen Sie im Merkblatt 16 „Die Sozialbindung meiner Wohnung fällt weg – was bedeutet das?“.
Steuer
Auch Wohnungsmieter können Aufwendungen für Umzüge, Schönheitsreparaturen und kleine Instandsetzungsarbeiten sowie für bestimmte Mietnebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen von der Steuer absetzen.
Tauben füttern
Die „Taubenfütterungsverbotsverordnung“ verbietet es, „in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.“ Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Für Mietwohngrundstücke ist darauf hinzuweisen, dass nach dem „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ der Mieter verpflichtet ist, „das Füttern von Möwen, Tauben usw. vom Grundstück aus wegen Verschmutzung des Hauses und Belästigung der Mitbewohner zu unterlassen.“
Umzug
Zieht man um, so gibt es eine ganze Reihe von Stellen und Institutionen, denen man die neue Anschrift mitteilen sollte. Unser Merkblatt Umzug-Checkliste: Ab- und Ummeldung enthält hierfür eine Checkliste.
Wohngeld
Die wichtigsten Informationen zum seit dem 1.1.2009 erhöhten Wohngeld enthält ein Flugblatt des Deutschen Mieterbundes, das dort heruntergeladen werden kann.
Wer selbst feststellen möchte, ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch in Hamburg besteht, kann hierzu den Wohngeldrechner von hamburg.de nutzen.
Zweitwohnungssteuer
Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz wohnt, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. (OVG Rheinland-Pfalz, 6 B 11579/06.OVG, Beschluss vom 29.1.2007)